Welterbekonvention

D as am 16. November 1972 von der UNESCO verabschiedete "Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt" ist heute mit über 190 Mitgliedsstaaten das bedeutendste internationale Schutzinstrument für den Erhalt von Kultur- und Naturerbestätten. Mit der Ratifizierung dieses völkerrechtlichen Vertrages verpflichten sich die Staaten, ihre Stätten als Erbe der gesamten Menschheit zu schützen und für künftige Generationen zu bewahren. Die Bundesrepublik Deutschland trat 1976 der Konvention bei, 1978 erfolgte mit dem Aachener Dom die erste deutsche Eintragung auf der UNESCO-Welterbeliste.

Was genau zeichnen nun Stätten wie den Aachener Dom, das Taj Mahal (Eintragung 1983) und den Serengeti National Park (Eintragung 1981) aus? Kriterien für die Anerkennung als UNESCO-Welterbe sind unter anderem der außergewöhnliche universelle Wert oder outstanding universal value der Stätte, kurz OUV, und ein Managementplan, der die Maßnahmen für den Erhalt benennt. Als Planungs- und Handlungskonzept sind im Managementplan die Ziele beschrieben, mit denen Schutz, Pflege, Nutzung und die Entwicklung der Welterbestätte sichergestellt werden sollen.

Aufnahmekriterien

Neben den Kriterien der „Authentizität“, also der historischen Echtheit, und „Integrität“, der Unversehrtheit, muss eine potentielle Welterbestätte außerdem mindestens eines von insgesamt zehn festgelegten Kriterien zur Beurteilung des OUVs nachweisen.

„Angemeldete Güter sollten […]:

[i] ein Meisterwerk der menschlichen Schöpferkraft darstellen;

[ii] für einen Zeit- oder in einem Kulturgebiet der Erde einen bedeutenden Schnittpunkt menschlicher Werte in Bezug auf Entwicklung der Architektur oder Technik, der Großplastik, des Städtebaus oder der Landschaftsgestaltung aufzeigen; 

[iii] ein einzigartiges oder zumindest außergewöhnliches Zeugnis von einer kulturellen Tradition oder einer bestehenden oder untergegangenen Kultur darstellen; 

[iv] ein hervorragendes Beispiel eines Typus von Gebäuden, architektonischen oder technologischen Ensembles oder Landschaften darstellen, die einen oder mehrere bedeutsame Abschnitte der Menschheits-Geschichte versinnbildlichen; 

[v] ein hervorragendes Beispiel einer überlieferten menschlichen Siedlungsform, Boden- oder Meeresnutzung darstellen, die für eine oder mehrere bestimmte Kulturen typisch ist, oder der Wechselwirkung zwischen Mensch und Umwelt, insbesondere, wenn diese unter dem Druck unaufhaltsamen Wandels vom Untergang bedroht wird; 

[vi] in unmittelbarer oder erkennbarer Weise mit Ereignissen oder überlieferten Lebensformen, mit Ideen oder Glaubensbekenntnissen oder mit künstlerischen oder literarischen Werken von außergewöhnlicher universeller Bedeutung verknüpft sein. (Das Komitee ist der Ansicht, dass dieses Kriterium in der Regel nur in Verbindung mit einem weiteren Kriterium angewandt werden sollte); 

[vii] überragende Naturerscheinungen oder Gebiete von außergewöhnlicher Naturschönheit und ästhetischer Bedeutung aufweisen; 

[viii] außergewöhnliche Beispiele der Hauptstufen der Erdgeschichte darstellen, einschließlich der Entwicklung des Lebens, wesentlicher im Gang befindlicher geologischer Prozesse bei der Entwicklung von Landschaftsformen oder wesentlicher geomorphologischer oder physiographischer Merkmale; 

[ix] außergewöhnliche Beispiele bedeutender im Gang befindlicher ökologischer und biologischer Prozesse in der Evolution und Entwicklung von Land-, Süßwasser-, Küsten- und Meeres-Ökosystemen sowie Pflanzen- und Tiergemeinschaften darstellen; 

[x] die für die In-situ-Erhaltung der biologischen Vielfalt bedeutendsten und typischsten Lebensräume enthalten, einschließlich solcher, die bedrohte Arten enthalten, welche aus wissenschaftlichen Gründen oder ihrer Erhaltung wegen von außergewöhnlichem universellem Wert sind.” vgl. Aufnahmekriterien

Die global strategy

Mittlerweile verzeichnet die UNESCO-Welterbeliste 1154 Natur- und Kulturstätten weltweit, allein in Deutschland sind 51 Stätten eingetragen. Dem deutlichen Übergewicht an Eintragungen vornehmlich von Kulturerbe aus westlichen Ländern versucht die UNESCO seit 1994 mit der global strategy zu begegnen, die die Repräsentanz und Glaubwürdigkeit einer globalen Liste sicherstellen soll. Eine Maßnahme innerhalb dieser Strategie ist die Einführung der Tentativliste – eine nationale Vorschlagsliste, die die potentiellen Nominierungen der einzelnen Länder für die kommenden Jahre festlegt. Außerdem werden Nominierungen von bisher auf der Welterbeliste unterrepräsentierten Kategorien und Regionen gefördert. Unter anderem betrifft dies Kulturlandschaften und Zeugen des industriellen Erbes.

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